In der Planungsphase: Eine gründliche Planung mit fundiertem Normen- und Fachwissen vor Beginn der Bauausführung vermeidet teure Fehler durch Fehlplanung, wenn z.B. der vorgesehene Aufzugsschacht zu klein ausgefallen ist, und eine schnellere und reibungslosere Umsetzung in der Bauhase.

In der Realisierungsphase: Vor und während der Bauausführung helfen wir deshalb dem Fachplaner und Architekten kostenlos und gern mit unserem umfangreichen Fachwissen, Normenkenntnissen und langjährigen sehr unterschiedlichen Erfahrungen. Wir schenken dabei den Wünschen des Bauherrn und des späteren Betreibers Priorität in der Aufmerksamkeit, beziehen die Schnittstellen zwischen den Gewerken auf der Baustelle und die ideale zeitliche Reihenfolge mit ein, um für einen problemlosen und zügigen Bauablauf zu sorgen.

Wir versuchen deshalb auch, dass Sie bei uns ein und denselben Ansprechpartner vom Anfang bis zum Ende des Projekts haben. 

Durch aktive Mitarbeit in Fachverbänden und Normengremien profitiert unser Kunde von unserem Wissensvorsprung um Normen und Gesetze und neue Trends wie Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und neueste Produkttechnologien. Wir beraten qualifiziert und herstellerunabhängig, um gemeinsam mit dem Planer und den anderen Gewerken das Ziel des Bauherrn zu dessen Zufriedenheit zu erreichen.

Wir helfen Ihnen als Betreiber, also als Hausverwaltung, als Immobiliengesellschaft, als Pächter des Gebäudes mit Aufzug, als Wohnungsgenossenschaft mit Gebäuden mit Aufzügen, als Privateigentümer und als Vermieter Ihre gesetzlichen Pflichten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen. 

Diese sind im Groben:

  • einen sicheren Betrieb nach Stand der Technik
  • einen Notruf und die Befreiung einer eingeschlossenen Person
  • eine regelmäßige Prüfung durch eine ZÜS
  • eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung

zu garantieren.

Dabei ist es nicht relevant, wie alt der Aufzug ist und ob er nach Aufzugsrichtlinie errichtet wurde oder ein Plattformlift oder Home Lift nach Maschinenrichtlinie ist.

So sind Sie als sogenannter Arbeitgeber, der den Aufzug Dritten zur Nutzung und Verrichtung deren Tätigkeiten zur Verfügung stellt, zu einer regelmäßigen und aktuellen Gefährdungsbeurteilung für den Aufzug verpflichtet. Gegebenenfalls sind Nutzer in die Bedienung einzuweisen, die Benutzung einzuschränken. 

Wenn Sie möchten, begutachten wir den Aufzug und erstellen ein Protokoll für Bewertung des sicheren Betriebs nach dem Stand der Technik, zu welcher der Betreiber verpflichtet ist. Auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung können wir behilflich sein.

Unsere Angebote für eine Modernisierung oder die Anpassung und Nachrüstung der Anlage für einen sicheren Betrieb nach dem Stand der Technik finden Sie unter Modernisierung

• Bei Planung von Neubau oder Umbau
• Hersteller- und technologieneutral
• Ziel- und kundenwunschorientiert
• Normen- und gesetzesfundiert
• Gefährdungsbeurteilungen
• Bewertungen nach dem Stand der Technik